Wenn man einfach mal das Internet durchforstet, dann findet man die Röntgenverordnung für Pferde, die 2018 novelliert wurde und vielerlei Erklärungen dazu, wie zum Beispiel diese hier vom Thieme Verlag
Der Röntgenstandard für die Ankaufsuntersuchung sieht interessanterweise keine 0° Aufnahme mehr vor, in den Standards der einzelnen Praxen wird sie aber bei Lahmheit oder Reheverdacht gottseidank noch aufgeführt.
Sie macht aber nur dann Sinn, wenn beide Beine des Pferdes gleichmäßig belastet werden und somit die Röhrbeine senkrecht stehen. Dann lässt sich die Knochenachse beurteilen und man kann sehen, ob alle Knochen gerade übereinander stehen oder ob Gelenke schief belastet werden.
Wenn also jetzt ein Pferd lahm ist, und man den Tierarzt oder eine Klinik aufsucht, dann sollte immer zunächst eine Anamnese erhoben werden. Also was ist passiert? Wie lange lahmt es schon? Lahmt es im Schritt oder nur im Trab? Nur auf der Kreisbahn oder auch auf der Geraden? Ist es eine Hangbein- oder eine Stützbeinlahmheit und so weiter und so weiter.
Danach kommt eine klinische Untersuchung. Also das Pferd mal anfassen und abfühlen, ist es irgendwo dick, warm, unbeweglich, schmerzhaft oder sonst irgendwie auffällig. Zur klinischen Untersuchung gehört auch das Vorführen im Schritt und Trab auf hartem (oder ggfs. weichem) Boden.
Meistens hat der Tierarzt dann schon einen Verdacht. Diesen Verdacht muss man mit weiteren Methoden ein- oder ausschließen.
Zum Beispiel könnte man mittels Leitungsanästhesie vom Huf aufwärts die einzelnen Strukturen betäuben und sehen, wann die Lahmheit nicht mehr sichtbar ist um den Anfangsverdacht zu verifizieren.
Anschließend kommen weitere Untersuchungen zum Einsatz:
Mittel der Wahl bei allen Sehnenverletzungen ist der Ultraschall, bei Knochenbrüchen das Röntgen.
Wenn der Verdacht Richtung Lahmheit aus dem Huf geht, sollte man zunächst 2 Röntgenbilder standardmäßig machen. Eins von der Seite im 90° Winkel und eins von vorne im 0°Winkel. So kann man erkennen, ob eine anatomisch auffällige Struktur auch wirklich da ist und ob sie z.B. innen oder außen am Huf liegt.
Eine Oxspring- Aufnahme macht nur beim Verdacht des Hufrollensyndroms wirklich Sinn und sollte dann die 3. Aufnahme sein.
Die Skylineaufnahme, von hinten in die Fesselbeuge, während das Pferd auf der Röntgenplatte steht, ist ebenso eine Aufnahme des Strahlbeins und somit z.B. beim Verdacht auf Hufrehe überflüssig.
Wichtig ist: ein sauberer, ausgekratzter Huf ohne Hufeisen. Für eine Topaufnahme sind die Strahlfurchen mit Knetmasse gefüllt, die Strahlspitze, die dorsale Zehenwand und der Kronrand mit etwas metallischem markiert. Beide Hufe stehen auf gleich hohen Holzklötzen, das Pferd steht ruhig (oder wird sediert), der Tierarzt verwendet ein Stativ oder stellt die Kamera auf den Boden.
Das sind die Idealbedingungen für ein schönes (aussagekräftiges) Röntgenbild.
Aber man sollte bedenken: Ein Pferdbein besteht aus Knochen, Sehnen, Muskeln, Bändern, Gelenkkapseln, Faszien, Gefäßen, Nerven und Haut. Alles davon kann weh tun oder verletzt sein. Die Tatsache, dass man auf dem Röntgenbild nichts sieht, heißt nicht, dass da nichts ist. Ein Röntgenbefund bedeutet nicht, dass dieser auch gleichzeitig die Krankheit ist.
Auch ein Pferd kann gleichzeitig Läuse und Flöhe haben. Also einen Röntgenbefund, der gar kein Problem macht und gleichzeitig einen Sehnenschaden, den man auf dem Röntgen gar nicht sieht.
Erst beim Verdacht auf Weichteilverletzungen kommt ein MRT zum Einsatz.
Auf keinen Fall sollte das Röntgen die Anamnese und/oder die klinische Untersuchung ersetzen.